← Einkommen absichern
Was bleibt dir, wenn du nicht mehr arbeiten kannst?
Sechs Wochen zahlt der Chef, danach die Krankenkasse – und nach eineinhalb Jahren? Hier siehst du auf einen Blick, wie viel Geld dir in jeder Phase bleibt und welche Absicherung deine Lücke schließt.
BU- & Krankentagegeld-Rechner
Wann greift was – und wo ist deine Lücke?
So kommt die Zahl zustande
So rechnen wir
- Woche 1–6 – Lohnfortzahlung: Als Angestellter bekommst du sechs Wochen lang dein volles Gehalt vom Arbeitgeber. Selbstständige bekommen nichts.
- Woche 7–78 – Krankengeld: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt 70 % deines Bruttos, höchstens 90 % deines Nettos und höchstens 135,63 € pro Tag (2026). Davon gehen rund 12,4 % für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Die Lücke zum Netto schließt ein privates Krankentagegeld – für Angestellte meist ab dem 43. Tag.
- Ab Monat 18 – Erwerbsminderungsrente: Danach endet das Krankengeld. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn du in keinem Beruf mehr drei Stunden täglich arbeiten kannst (volle EM-Rente) bzw. unter sechs Stunden (halbe). Dein eigener Beruf spielt keine Rolle. Wir schätzen sie aus deinem Gehalt mit Zurechnungszeit bis ca. 66½ und 10,8 % Abschlag, abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung.
- Was auf dem Spiel steht: Wir rechnen vorsichtig: Dein Einkommen wäre bis zur Rente mit der Lohnentwicklung (Standard: Inflation) gestiegen, die EM-Rente bleibt dagegen gleich. Dazu kommt, dass du ohne Einkommen nicht mehr in die Rentenkasse einzahlst – deine Altersrente fällt später kleiner aus. Bei voller EM-Rente gleicht die Zurechnungszeit das weitgehend aus, bei halber zur Hälfte.
- Wie wahrscheinlich ist die EM-Rente? Seit Jahren werden über 42 % der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt (Antwort der Bundesregierung, zitiert u. a. bei Verivox). Deshalb rechnen wir standardmäßig mit dem Fall, dass du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, aber keine EM-Rente bekommst – und du kannst es jederzeit umstellen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Zahlt, wenn du deinen eigenen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst – unabhängig davon, ob du noch irgendetwas anderes arbeiten könntest. Als Faustregel sichern viele 70–80 % ihres Nettos ab.
- Nicht berücksichtigt: Private Krankenversicherung, Beamte, Unfallrente, Leistungen des Arbeitgebers über sechs Wochen hinaus, Steuern auf die Renten. Voraussetzung für die EM-Rente sind außerdem fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.